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mehr als 1000 Beiträge seit 01.12.2023

Re: Ich habe einen Vorschlag.

Im Grunde müssten Überstunden für den Arbeitgeber sehr viel unattraktiver gemacht werden, so dass das Arbeitspensum in der regulären Zeit geschafft werden kann. Für Arbeitnehmer hingegen müssen Überstunden attraktiver werden, damit sie, wenn sie zusätzliche Arbeit erledigen, auch was davon haben.

Wenn meine Wochenarbeitszeit bereits 40 Stunden beträgt und ich noch für den Chef eine Schippe drauflegen muss, dann sollte das sich auch entsprechend auswirken. Meine simple Gleichung: Freizeitausgleich ist "steuerfrei" - jede Stunde bleibt eine Stunde. Wenn dagegen das Arbeitspensum einen Freizeitausgleich nicht zulässt, warum sollte ich die Hälfte von dem Geld abtreten an den Fiskus? Hier ist doch die große Ungerechtigkeit. Überstunden sollten auf Arbeitnehmerseite von Steuern und Sozialabgaben befreit werden. Das ganze kann ja, wie im Parallelzweig angedeutet, in Maximalhöhe eines Nebenerwerbs (538 Euro) geschehen. Dann wären Überstunden einem Minijob gleichgestellt.

Wen mein Arbeitsvertrag nur 30 Stunden kennt und der Chef Überstunden anordnet, warum sollte ich dann schlechter gestellt sein als der Kollege, der 40 Stunden arbeiten geht beim Auszahlen der Überstunden? Auch hier sollte die gleiche Regel gelten: bis 538 Euro sind Überstunden abgabenfrei.

Jetzt habe ich erklärt, wie ein gewisses Pensum an Überstunden attraktiver gemacht werden kann. Einhergehen muss das aber mit einer Erhöhung des Mindestlohns: aktuell müsste ein Mindestlöhner 43 Stunden zusätzlich arbeiten gehen, um das Budget von 538 Euro voll ausschöpfen zu können. Der Satz muss mindestens auf 18,- Euro steigen, damit nicht mehr als 30 Überstunden monatlich geleistet werden müssen. Die Mehrarbeit von 7,5 Stunden pro Woche (30/4) ist zwar im Falle von 40 Wochenarbeitsstunden schwer zu schaffen, aber bei 35 Stunden in der Woche relativ bequem zu erreichen (42,5 Stunden/Woche).

Außerdem verschieben wir mal die Steuern und Sozialabgaben vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber. Dem Staat entgehen also keine Einnahmen durch "steuerfreie" Überstunden, sondern der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmeranteil mit tragen. Die Überstunde wird teurer und damit unattraktiver für den Arbeitgeber, d.h. er wird gezwungen sein, das Arbeitspensum (über die Kapazitätsplanung) besser zu kalkulieren. Es kann also wirtschaftlicher sein, lieber zusätzliche Kollegen einzustellen, statt dauerhaft auf die Bereitschaft der Belegschaft zu setzen, zusätzliche Überstunden zu leisten.

Sicherlich habe ich nicht alle Konsequenzen berücksichtigt. Aber das wäre ein Vorschlag, den ich von der BSW sehen möchte. Wäre ich Mitglied, würde ich genau den zur Debatte anbieten.

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