Sowas heißt hier All-In-Vertrag. Eigentlich waren die mal nur für die obere Managementebene (die hier nicht als Arbeitnehmer gilt), die aber meistens Firmenbeteiligungen, Eigentümerverhältnisse oder dergleichen hat. Mittlerweile sind die so ziemlich wieder verschwunden, vor allem in den Mangelberufen.
Ich hatte genau einmal so einen, und es ist ein absoluter Ausschlussgrund geworden. Überzahlung ist ok, darin sind üblicherweise eine bestimmte Anzahl Überstunden abgegolten. Die sind laut Gesetz allerdings genau zu definieren und sind nicht auf andere Monate übertragbar.