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Avatar von Olle Knolle
  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Re: Wenn dem Finanzminister

Da kann ich Sie etwas beruhigen. Die Vergütung für diese sogenannten "unbezahlten" Überstunden ist in das Grundgehalt mit eingerechnet und unterliegt damit indirekt der SV- und Steuerpflicht.
"Unbezahlte Überstunden" sind ohnehin nur in sehr engen Grenzen möglich.

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