Olle Knolle schrieb am 09.04.2024 13:40:
Da kann ich Sie etwas beruhigen. Die Vergütung für diese sogenannten "unbezahlten" Überstunden ist in das Grundgehalt mit eingerechnet und unterliegt damit indirekt der SV- und Steuerpflicht.
"Unbezahlte Überstunden" sind ohnehin nur in sehr engen Grenzen möglich.
Ach? Auf welcher Rechtsgrundlage? Im Arbeitszeitgesetz steht, dass die Tagesarbeitszeit im 24-Wochendurchschnitt höchstens 8h pro Tag betragen darf. Dauerhafte Überstunden sind daher üblicherweise ohnehin nur in Teilzeitverhältnissen/Arbeitsverhältnissen mit weniger als 40h/Woche legal möglich.
Die "abgegoltenen Überstunden" sind so etwas wie das Monster von Loch Ness des Arbeitsrechts.