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  • Timo Rieg

91 Beiträge seit 30.09.2013

Bordexemplare sind keine Freiexemplare

Bordexemplare werden verkauft, nicht verschenkt, wg. der großen Menge allerdings deutlich vergünstigt (für die IVW-Zählung bei Tages- und Wochenzeitungen: mindestens 10 % des regulären Verkaufspreises). In den Auflagestatistiken werden Bordexemplare separat ausgewiesen. Natürlich dienen sie auch der Werbung bzw. Markenbildung, auch deshalb die Vergünstigung. Die Streichung war aber in jedem Fall eine Ersparnis für die DB und ist daher hier als versteckte Preiserhöhung eingruppiert (eine im ursprünglichen Angebot enthaltene Leistung wurde gestrichen).

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