Timo Rieg schrieb am 04.01.2024 14:03:
Bordexemplare werden verkauft, nicht verschenkt, wg. der großen Menge allerdings deutlich vergünstigt (für die IVW-Zählung bei Tages- und Wochenzeitungen: mindestens 10 % des regulären Verkaufspreises). In den Auflagestatistiken werden Bordexemplare separat ausgewiesen. Natürlich dienen sie auch der Werbung bzw. Markenbildung, auch deshalb die Vergünstigung. Die Streichung war aber in jedem Fall eine Ersparnis für die DB und ist daher hier als versteckte Preiserhöhung eingruppiert (eine im ursprünglichen Angebot enthaltene Leistung wurde gestrichen).
Das fällt für mich eher in die Kategorie Streichung eines Angebots mangels Nachfrage als Preiserhöhung. Für mich hatte dieses Angebot ja keinen Wert, ebenso wie es für mich wenig Wert hat wenn es ein Bistro im Zug gibt das ich nie benutze und wenn doch dann die Leistung doch nochmal separat bezahlen müsste. Anders bei der im Preis inbegriffenen Platzreservierung (Sitzplatzgarantie) - die hat für mich auf jeden Fall einen Wert, auch wenn der je nach Tag und Zug schwankt.