Gutsherrensichtweise, genau wie der Artikel schreibt.
Ein Dienstleister erbringt eine Dienstleistung, den Umfang bestimmt Derjenige, der bezahlt.
Stornierungen sind übrigens in bar zurückzuzahlen - nur bei Vielfahrern mag eine Vrrrechnung sinnvoll sein. Die Rechtslage ist da ähnlich wie bei den Prepaid-Konten; man wird ob drr Gier aber bei jedem Mißbrauch durch Einbehalt klagen müssen.
Zeit, das so etwas gesetzlich mit höheren Strafen - wie etwa pro Einzelfall das 50 fache der einbehaltenen Summe plus Zinsen - geregelt wird. Nackter Kapitalismus.