noch nicht einmal wegen der wirtschaftlichen Unterschiede, sondern rein formal: Da sich das deutsche Volk in freier Entscheidung noch keine Verfassung gegeben hat und da das GG überhaupt noch gilt, kann der Beitritt der sog. neuen Bundesländer ja nur ein erster Schritt zur "Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk" sein (Art. 146 GG).