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  • interessante sache

648 Beiträge seit 13.03.2003

Re: Ein echter Habeck -> Rückbau: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.

SATFVT schrieb am 25.03.2024 10:47:

Nicht der Netzbetreiber klärt da irgendwas, sondern der Grundstückseigentümer entscheidet wie verfahren wird und ob der Netzbetreiber zurückbauen muss.

Der Netzbetreiber muss erst klären denn vor der Klärung ist die Entscheidung des Grundstückseigentümers ungeklärt.
Der Grundstückseigentümer muss nicht jährlich beim Netzbetreiber nachfragen ob alle leitungen im Boden auch noch gebraucht werden.

Sobald die Duldungspflicht wegfällt, braucht der Grundstückseigentümer gar nichts klären, da kann er sofort am folgenden Tag vom Netzbetreiber den Rückbau der Leitungen gesetzlich begründet verlangen und bei Verweigerung einklagen.

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