Wenn der Netzbetreiber mehr Freiheit bekommt dann kann er ja Entscheiden wo er die Leitungen in Betrieb hält und wo nicht.
Ob die ausser Betrieb gesetzte Leitung ausgebaut werden muss will Herr Habeck gar nicht vorschreiben. Das ist dann entweder eine Altlast oder ein Leerrohr. Der Netzbetreiber kann das mit dem Grundstückseigentümer klären ob, wann und wo auf den Rückbau verzichtet werden kann.