SATFVT schrieb am 25.03.2024 09:56:
Wenn der Netzbetreiber mehr Freiheit bekommt dann kann er ja Entscheiden wo er die Leitungen in Betrieb hält und wo nicht.
Ob die ausser Betrieb gesetzte Leitung ausgebaut werden muss will Herr Habeck gar nicht vorschreiben. Das ist dann entweder eine Altlast oder ein Leerrohr. Der Netzbetreiber kann das mit dem Grundstückseigentümer klären ob, wann und wo auf den Rückbau verzichtet werden kann.
Das Paper zum Punkt Rückbau überhaupt gelesen? Wenn die Leitung sich auf privatem Grund befindet, entscheidet nachrangig bestehender Verträge und Regelungen nicht der Netzbetreiber oder Habeck sondern der Grundstückseigentümer, was damit passiert. Der Habeck muss oder will nicht was vorschreiben, der darf gesetzlich (noch) nicht. Die Kosten des Rückbaus trägt der Eigentümer der Leitungen und damit auch dessen Kundenbasis.
Zu Habecks und unseres Geldsäckels Glück liegt ein großer Teil der Leitungen auf öffentlichem Grund.