SATFVT schrieb am 16.03.2024 11:09:
Durch den Merit-Order-Effekt profitieren auch die Mieter von Ihrer Stromeinspeisung.
Die Kosten der EEG-Vergütung bezahlen ja nicht die Mieter sondern alle Verbaucher durch die CO2 bepreisung also auch der EFH Besitzer durch ihr Konsumverhalten.
Wie ist denn das bei Mietern mit der PV-Anlage?
Nehmen wir als Beispiel ein vermietetes EFH, mit WP und PC am Dach.
PV wird mit vermietet.
Und dann muss der Mieter ein Gewerbe anmelden? (das war doch zumindest früher so)
Weil alles selber verbrauchen wird er wohl nicht.
Alternativ:
Vermieter meldet Gewerbe an, vermietet Haus ohne PV, und installiert einen zweiten Zähler, der dann nur "liefert".
Das ist dann aber für den WP-Mieter doof (der je den Strom am einen Zähler rauslaufen sieht, und an seinem dann wieder rein.