Silece schrieb am 17.03.2024 18:23:
GordonHannes schrieb am 17.03.2024 14:28:
Silece schrieb am 17.03.2024 10:00:
SATFVT schrieb am 16.03.2024 17:58:
Du kannst ihm erzählen was du willst.
Er kann entscheiden was er von seinem Besitzer an wen vermietet.Er ist der Eigentümer und es ist aktuell mein Besitz.
Wir müssten schon einen neuen Vertrag mit "ohne den Technikraum im Keller" abschließenDie Installaton gehört sicher zur Hausinfrastruktur - so wie z.b. auch der Zählerkasten auch den kann der Vermieter natürlich anpassen wenn technisch oder gesamtgesllschaftlich gegeben - er kann auch die Heizungsanlage anpassen wenn technisch oder wirtschaftlich gegeben egal wo die steht.
Der Mieter ist eben nur vorrübergeheneer Besitzer. der Flächen aber nicht der Infrastruktur.
Wenn er mir xqm vermietet, und dann kommt ein Batteriespeicher für yqm dazu, dann geht das nicht.
Natürlich geht das wenn das technisch bedingt ist und keine wesentliche Nutzungseinschänkung bedingt.
Das Ziel Energiewende schlägt nunmal die unwesentliche Verminderung der Fläche.
Das bringt Dir MAXIMAL und auch das sicher nur in Grenzfällen ein Sonderkündigungsrecht dass Du gehen kannst ohne die vorgesehene Kündigungsfrist abwarten zu müssen
Und selbst da würde ich die Chancen minimalst annehmen - ausser vielleicht in der 1. Instanz irgendwo in einer ganz extrem (rechts-)konservativen Region.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.03.2024 14:53).