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  • Zeitkind

mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.2000

Re: Ich hör nur Mimimimi.

i-n-t-e schrieb am 07.10.2024 13:30:

Niemand, wirklich niemand in der zivilisierten Welt kann nachvollziehen, warum die Hamas und die Hisbollah ihre Munitonsdepots so häufig unter Schulen oder Krankenhäusern einrichten und warum ständig Frauen und Kinder als menschliche Schutzschilde missbraucht werden.

Wenn man dem Internationalem Gerichtshof folgt, ist die Besetzung der Gebiete durch Israel seit ca. 30 Jahren illegal. Umgekehrt bedeutet das aber, daß diejenigen, die sich gegen eine Besetzung wehr(t)en als "Widerstandskämpfer" definiert werden könnten. Auch "Widerstandskämpfer" können Verbrechen begehen, aber es stellt sich nun die rein praktische Frage, wie man als Widerstand Waffen und Ausrüstung vor einer Besatzungsmacht versteckt. Klar, man könnte ein Haus auf dem Feld nehmen, nur wäre das durch die heutigen Überwachungsmaßnahmen und Satellitenaufklärung kein Versteck, sondern ein leichtes Ziel.
Was nun bleibt, ist die Frage, ob man als illegale Besatzungsmacht mit schweren Bomben und unter bewußter Gefährdung von Zivilisten auf vermutete Waffenlager zielen sollte.
Nebenbei bemerkt gibt es heute noch jede Menge Kommandobunker und andere militärische Einrichtungen in z.B. der Schweiz, die direkt unterhalb von Schulen, Krankenhäusern und anderen, rein zivilen, Einrichtungen gebaut wurde und noch in Betrieb sind. Das ergab eine Anfrage von André Masson im Oktober 2023 an das Schweizer Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Gerade die Schweiz - und auch Deutschland - waren übrigens Länder, die sich für ein Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen aussprachen.

Artikel 58 des Zusatzprotokolls (Version von 1977) präzisiert:
«Soweit dies praktisch irgend möglich ist, werden die am Konflikt beteiligten Parteien a) sich unbeschadet des Artikels 49 des IV. Abkommens bemühen, die Zivilbevölkerung, einzelne Zivilpersonen und zivile Objekte, die ihrer Herrschaft unterstehen, aus der Umgebung militärischer Ziele zu entfernen;
b) es vermeiden, innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter Gebiete militärische Ziele anzulegen.»

"Soweit dies praktisch irgend möglich ist" - da ist wohl eine Antwort auf die Frage.
In diesem Zusatzprotokoll steht übrigens auch so nettes Zeug wie hier im Artikel 57:

"2. Im Zusammenhang mit Angriffen sind folgende Vorsichtsmassnahmen zu treffen:
a) Wer einen Angriff plant oder beschliesst,
I) hat alles praktisch Mögliche zu tun, um sicherzugehen, dass die Angriffsziele weder Zivilpersonen noch zivile Objekte sind und nicht unter besonderem Schutz stehen, sondern militärische Ziele im Sinne des Artikels 52 Absatz 2 sind und dass der Angriff nicht nach diesem Protokoll verboten ist;
II) hat bei der Wahl der Angriffsmittel und -methoden alle praktisch möglichen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen und die Beschädigung ziviler Objekte, die dadurch mit verursacht werden könnten, zu vermeiden und in jedem Fall auf ein Mindestmass zu beschränken;
III) hat von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen;
b) ein Angriff ist endgültig oder vorläufig einzustellen, wenn sich erweist, dass sein Ziel nicht militärischer Art ist, dass es unter besonderem Schutz steht oder dass damit zu rechnen ist, dass der Angriff auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen;
c) Angriffen, durch welche die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden kann, muss eine wirksame Warnung vorausgehen, es sei denn, die gegebenen Umstände erlaubten dies nicht."

Betrachtet man da nun den Abwurf von 2t-Bomben der israelischen Armee auf zivile Infrastruktur im Gaza-Streifen und dem Libanon, kommt man schon ins grübeln, von wegen "[..]Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen und die Beschädigung ziviler Objekte [..] auf ein Mindestmaß zu beschränken".
Naja, einige Menschen jedenfalls, andere zucken ja nur mit den Schultern.
Laut einer Einschätzung von Prof. emerit. Theodore A. Postol hat Israel ca. 160 Tonnen an Sprengstoff verwendet um Hassan Nasrallah zu treffen. Wer hier noch ein "Mindestmaß" erkennt - nun denn.

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