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  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Was man so alles entdeckt, wenn man genau hinschaut

Rüdiger Suchsland schrieb am 07. Oktober 2024:

"Ausfälle gegen jüdische Studenten werden wieder nahezu täglich gemeldet, zur bizarren Folklore der Hauptstadt gehören nun auch die sogenannten "propalästinensischen" Demonstrationen."

Was sind das eigentlich für Leute, die da demonstrieren?

Bei einer der pro-palästinensischen Demos in den Universitäten stellte sich heraus, dass nur 4 Demonstranten tatsächlich Studenten bzw. Angehörige der Uni waren. Man sollte wohl öfter genauer hinsehen, wer da so alles in unserem Land herum schreit.

Das Grundgesetz erlaubt eigentlich nur deutschen Staatsbürgern, sich zu versammeln. Zudem herrscht dabei das Gebot der Friedlichkeit.

Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Widerspricht das Versammlungsgesetz im Grunde nicht dem Grundgesetz, wenn es öffentliche Aufzüge und Versammlungen "Jedermann" erlaubt?

Brächte man das Versammlungsgesetz mit dem Grundgesetz in Einklang, wäre all den öffentlichen politischen Werbungen von Ausländern bezüglich Vorgängen in deren Heimatländern ein Riegel vorgeschoben. Ich schlage auch vor, dass auf Demonstrationen das präsentieren von Nationalfahnen generell untersagt wird, da damit der falsche Schein erweckt wird, die Demonstraten würden eine ganze Nation vertreten.

Das hindert niemanden daran, auf Missstände im Ausland aufmerksam zu machen, wofür es unzählige Möglichkeiten gibt, ohne mit Hass und Hetze durch die Straßen zu ziehen.

Beim Wahlrecht ist es seltsamerweise umgekehrt: Gemäß Artikel 38 ist "jeder" wahlberechtigt, der das 18 Lebensjahr vollendet hat. Da steht nicht, dass nur deutsche Staatsbürger wahlberechtigt seien. Hier ist es das Bundeswahlrecht, das in §12 eine Einschränkung auf deutsche Staatsbürger vornimmt.

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