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  • TheSnake69

mehr als 1000 Beiträge seit 06.05.2003

Füllen grober Wissenslücken ist da wohl notwendig...

JoachimSchneider schrieb am 26.06.2021 14:59:

Die UN genehmigen einen Staat Israel in den Grenzen von vor dem Krieg 1948.

Die UN haben schlicht nicht die Kompetenz Grenzen zu "genehmigen" oder gar Staaten zu gründen. Das obliegt Einzig und Allein der indigenen Bevölkerung eines Gebietes. Grundlage dafür ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das die Basis des modernen Völkerrechts bildet und im Falle der Palästinenser seit Jahrzehnten mit Füßen getreten wird.
Die Resolution 181 der UN Generalversammlung hatte, wie alle Resolutionen dieses Gremiums, lediglich des Status eine Vorschlags ohne rechtliche Bindungswirkung. Mit ihr sollte eine Lösung für die Gewalt durch den Widerstand der indigenen Bevölkerung Palästinas gegen die seit Jahrzehnten andauernde Kolonisierung durch jüdische Europäer, die mit der Verdrängung der Einheimischen einherging, und den Aktionen der Zionistischen Terrororganisationen gegen die Britische Mandatsmacht und die indigene Bevölkerung gefunden werden.
Natürlich haben die Palästinenser es abgelehnt, dass mehr als die Hälfte ihrer Heimat an Leute verschenkt wird, von denen sie schon seit Jahrzehnten drangsaliert wurden. Damit war der Vorschlag eigentlich obsolet, da er ohne deren Einwilligung ein Geschäft zu Lasten Dritter darstellt. Eigentlich....
Näheres dazu in diesem Artikel: https://www.foreignpolicyjournal.com/2010/10/26/the-myth-of-the-u-n-creation-of-israel/view-all/

Zionisten hatten ihre Gebiete vor 1948 von Arabern gekauft.

Falsch. Die Zionisten haben nur etwas mehr als 6% des Gebiets des historischen Palästina gekauft. Den Rest, derzeit ca. 72%, haben sie sich widerrechtlich angeeignet.

Der Angriffskrieg gegen Israel 1948 war illegal im Sinne des Völkerrechts.

Es gab keinen Angriffskrieg. Bis zur einseitigen Ausrufung des Staates Israel hatten die Zionisten bereits dutzende Massaker verübt und mit Mord, Totschlag und Terror ca. 200.000 Einheimische zu Flüchtlingen gemacht. Die Nachbarstaaten kamen lediglich dem nach, was man heute "responsibility to protect" nennt und versuchten, eine weitere ethnische Säuberung zu verhindern.
Dieser Versuch war aber eher halbherzig, insbesondere, weil der nominelle Oberbefehlshaber der Arabischen Truppen, Abdallah von Jordanien, sich im Vorfeld schon mit der Jewish Agency über die Verteilung Rest-Palästinas geeinigt hatte, das im großen Teilen seinem Königreich zugeschlagen worden wäre, das mit Gaza dann eine Zugang zum Mittelmeer erhalten hätte. Der Befehlshaber der jordanischen Arabischen Legion, die die schlagkräftigste Truppe in dem zusammengewürfelten Haufen war, der als Glubb Pasha bekannte Britische General John Bagot Glubb, sprach deswegen auch von einem "Sitzkrieg" ("Phoney war").

Näheres dazu in: Avi Shlaim, "Collusion Across the Jordan: King Abdullah, the Zionist Movement, and the Partition of Palestine", Columbia University Press, New York 1988 und "The Politics of Partition. King Abdullah, the Zionists and Palestine 1921-1951",Oxford University Press.Oxford 1990.

Da die ganze Welt auf die Kampfhandlungen blickte, konnte im Hintergrund die lange und akribisch vorbereitete Ethnische Säuberung Palästinas weitergehen, in deren Rahmen ca. 750.000 Menschen vertrieben, ca. 400 Dörfer zerstört und vermint wurden, um die Rückkehr der Vertriebenen zu verhindern und 11 Städte partiell entvölkert wurden.

Haben die UN das jemals so verurteilt?
Meines Wissens nicht.

Sie wissen offenbar recht wenig. Die UN verurteilten die gegenseitige Gewalt in Resolution 194, die auch erklärt, dass die dadurch Vertriebenen baldmöglichst in ihre Heimat zurückkehren sollen. Die Anerkennung dieser Resolution war übrigens eine der Voraussetzungen für die Aufnahme Israels in die UN, umgesetzt wurde sie bis heute nicht.

Israel kontrolliert in seinen Verteidigungskriegen eroberte benachbarte feindliche Gebiete.

Was für einen kurzen Zeitraum OK ist. Eine lang anhaltende Besatzung oder gar Annexion widerspricht jedoch Artikel 5 der UN Charta, die Gebietsgewinn durch Krieg generell verbietet. Die Besiedelung der Gebiete widerspricht der 4.Genfer Konvention, ist also ein Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht.

Übrigens war kein Krieg Israels ein wirklicher Verteidigungskrieg, der 1948er Krieg war der Versuch einer Humanitären Intervention durch die Nachbarstaaten,
Beim 6-Tage-Krieg nutzte Israel hauptsächlich innenpolitisch motivierte Drohgebärden Nassers, dessen Truppen für einen echten Angriff nicht mal genügend Treibstoff geschweige denn Munition hatten, für einen Präventivschlag. Der israelische Regierung war dies übrigens bekannt, ihr Ziel war es, die Armeen der Nachbarstaaten langfristig zu schwächen und Landgewinne zu erreichen, wie kürzlich veröffentlichte Dokumente zeigen:
https://www.haaretz.com/israel-news/.premium.HIGHLIGHT-israel-said-67-land-conquests-weren-t-planned-declassified-documents-say-otherwise-1.9873297

Interessant hierzu ist auch das Buch "The general's son" des israelischen Friedensaktivisten Miko Peled, dessen Vater Matiyahu Peled 1967 stellvertretender Stabschef der israelischen Armee war. Dieser bestätig darin, dass es dem Generalstab auch bekannt war, dass es sich beim Aufmarsch der Ägypter lediglich um ein Säbelrasseln handelte, wie es schon zuvor geschah, ohne dass Israel darauf militärisch reagiert hätte. Durch den "Präventivschlag" konnten die Zionisten aber die gewünschten Landgewinne realisieren, ohne als Angreifer dazustehen.

Lediglich der Jom-Kippur-Krieg könnte als Angriffskrieg betrachtet werden, da zuvor aber kein Friedensvertrag geschlossen wurde, der den 6-Tage bzw. den darauf folgenden Abnutzungskrieg beendet hätte, kann man diesen auch als Fortsetzung der durch Waffenstillstand zum Erliegen gekommenen Kampfhandlungen sehen, die bereits 1967 begonnen worden waren.

In welchem Sinne ist das ein Verletzung der genehmigten Staatsgrenzen von 1948?

Da hilft ein Blick auf die Karte des Teilungsvorschlags, so man ihn den als gültig erachtet. Große Teile des heutigen Nordisrael an der Grenze zum Libanon, an der Küste bis Akkon und das Gebiet um Nazareth sollten zum Staat Palästina gehören, ebenso die Gebiet um Lydda, Ramla und Kirjat Gat bis in den Süden nach Be'er Sheva. Der Gaza-Streifen sollte bis Ashkalon reichen und auch Gebiete im Negev an der ägyptischen Grenze entlang umfassen. Rund um Jerusalem und Bethlehem war eine von der UN verwaltete internationale Zone vorgesehen.
Eine Vergleichskarte findet sich hier: https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/Pala%E2%95%A0%C3%AAstina%201947%20und%20Israel%201948%C3%94%C3%87%C3%B41967%282%29.pdf

»Besetzt« Israel Gebiete, deren Grenzen und Rüstung Israel scharf kontrolliert?
Ist es illegal im Sinne des Völkerrechts, wenn ein Staat seine Verteidigung gegen Angreifer fortsetzt, indem er benachbarte feindliche Gebiete kontrolliert?

Eine Besetzung ist durchaus zulässig, allerdings nur zeitlich begrenzt. Was nicht zulässig ist, ist der Transfer der eigenen Bevölkerung zur Besiedelung der besetzten Gebiete. Außerdem sind die Rechte der Zivilbevölkerung und insbesondere deren Eigentum zu achten und zu schützen und diese während der Besatzung ähnlich zu behandeln und zu versorgen wie die Eigene.

Israel erweitert sein Staatsgebiet über die Grenzen von 1948 hinaus mit Siedlungen.
Ist diese Landnahme illegal, einfach weil die Feinde Israels dieses Land für sich beanspruchen?

Nein, sie ist illegal weil die UN Charta Gebietsgewinn durch Krieg generell verbietet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man angegriffen wurde oder selbst angegriffen hat.
Hier liegt allerdings das zusätzliche Problem vor, dass Israel seine Grenzen nie völkerrechtlich bindend definiert hat. Zwar schreibt der damalige Vertreter der Jewish Agency in den USA , Elyahu Epstein, in einem informellen Brief an US-Präsident Truman, der diesen von der Anerkennung des neuen Staates überzeugen sollte, von "innerhalb der Grenzen des Teilungsvorschlags", dieses Dokument ist allerdings nicht bindend. Auch die "Unabhängigkeiterklärung" Israels spricht vom "Willen der UN", was auf die Grenzen des Teilungsvorschlags hindeutet. D.h. die einzigen völkerrechtlich bindenden Grenzen wären die im Teilungsvorschlag definierten, wenn er denn bindend wäre... und das wären dann auch die Grenzen des Staates Palästina.

Die heutigen "Grenzen" sind eigentlich nur eine Waffenstillstandslinie.

Wie regelt das Völkerrecht Eroberungen in Verteidigungskriegen?


Sie sind und bleiben illegal, es wird kein Unterschied zwischen Angriffs- und Verteidigungskrieg gemacht.

Vertreibt oder schädigt Israel mit Siedlungen auf unbebautem und oft wüstenhaften Grund benachbarte Landesbewohner?

Die Siedlungen befinden sich a) zumeist auf Gebiet, das Palästinensischen Zivilisten gehört, deren Eigentum nach der Genfer Konvention geschützt ist,
b) umzingeln sie meist Dörfer und Städte der Palästinenser, was zusammen mit
c), den nur für Israelis nutzbaren Verbindungsstraßen zwischen den Siedlungen und Israel die Nutzung großer Teile der zu den Dörfern gehörenden landwirtschaftlichen Gebiete verhindert. Weiters werden willkürlich Gebiete auf der Westbank zu Militär- oder "Feuer-"-Zonen erklärt, die von Zivilisten nicht betreten werden dürfen. Hierbei macht sich Israel dann Teile des alten Osmanischen Landrechts zu Nutze, die besagen, dass Gebiete, die nicht bewirtschaftet werden, nach 3 Jahren an "den Staat" fallen, was die Zionisten natürlich als "an Israel" auslegen.

Herr Paech schrieb von Landraub und Völkerrechtsverstößen?

Und das zu Recht, wie ich oben bereits ausführlich dargelegt habe.

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