tzefix schrieb am 04.03.2021 14:20:
Es geht nicht um "deutsche Justiz".
Und ja, um sich an das Beispiel ein paar Beiträge weiter unten zu halten: Wenn einer unserer Polizisten - ein Prügel-Bulle - wegen gewaltsamen Übergriffen in China angeklagt werden kann, so ist das GUT! Bei uns, vor unseren Gerichten, bringt das ja nachweislich keinen Sinn.
Weltweit soll sich kein Verächter der Menschenrechte verstecken können.
Aber auch bei Anklagen und Verurteilungen wegen:
90 ("Mayestätsbeleidigung"), 90a ( https://www.flickr.com/photos/49261409@N03/albums/72157670065360524 ), 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen), 166 ("Blasphemie"), 185 (Beleidigung), 186 (Üble Nachrede), 187 (Verleumdung), 188 (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens), 89 (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener), 192 (Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis) etc..
Genau genommen auch StGB 86a und 130.
https://web.archive.org/web/20171208231347/http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/wp-content/uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf