Es gibt kein höheres Recht, dem eine universale Geltung zukommen könnte. All unsere Wertungen und Rechtsideen sind auf höchst unvollkommene Weise von Menschen gemacht und ändern sich mit dem Zeitgeist und den Leuten, die ihn vertreten.
Etwas anderes ist die territoriale Geltung des Rechts. Wer sich in unseren Machtbereich begibt, muss damit rechnen, nach unsern Regeln und unserem Aberglauben verurteilt zu werden.
Was sich in irgendeinem Dschungel so Recht und Unrecht nennt, hängt häufig davon an, wer da gerade der Clanchef oder der Warlord ist und von welchem Clan er abstammt. Wer da wirklich welche Rolle in der Gemeinschaft spielte, bleibt ungeprüfte Märchenerzählung. Wenn er bei uns ankommt, annonciert er auf jeden Fall erstmal den Opferstatus, weil der hier herrschende Aberglaube ihn mit einem derart proklamierten Sonderstatus privilegiert, bei uns am Tisch Platz zu nehmen und sich durchzufuttern. Wer etwas anderes erwartet ist dumm.
Das Problem der Rechtsprechung über Auslandstaten ist, dass ein rechtstaatliches Verfahren von einem rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren abhängt, das nur geführt werden kann, wenn man dort, wo ermittelt werden soll, über die Hoheitsgewalt verfügt, im Staatsauftrag tätig zu werden. Wenn man vor Ort erstmal den Warlord fragen muss, was man untersuchen dürfe, wird jedes Verfahren in den blauen Dunst hinein geführt und zufällig. Die Verbrechen in einem Unrechtsstaat sind nicht rechtsstaatlich aufklärbar. Darum ist das Kriterium dafür, ob man wen ins Land lässt, auch nicht die Unschuldsvermutung, sondern die angenommene, meist geheimdienstlich ermittelte Gefährdereigenschaft des Einreisenden. Dem Fremden traut man nicht.
Andererseits dürften die Leute im Ausland auch über unsere Gesetzgebung kaum mehr als ein mildes Lächeln übrig haben. Das hängt mit der falschen Verabsolutierung einiger Menschenrechte zusammen. Menschen mit einem mehr pragmatischen Rechtsverständnis können nur den Kopf darüber schütteln, dass bei uns jeder unerwünschte Verbrecher unterkrauchen kann, statt grundsätzlich die Schranke runterzulassen, wenn die innere Sicherheit gefährdet ist, weil Einwanderung kein Grundrecht sein kann. Auch wird niemand verstehen, wie es sein kann, dass jemand durch Begehung von Unrechtshandlungen, als Belohnung mit einem besonderen Privileg ausgestattet wird, also wie ein illegaler Grenzdurchbruch jemanden privilegiert, die Früchte seiner Missetat zu genießen und nicht mehr abgeschoben werden kann. Anderswo gilt was anderes, die Würde des menschlichen Lebens endet am Abtreibungswunsch und des Rechts der Selbstbestimmung der Frau, die Religionsfreiheit da, wo Körperverletzung an Minderjährigen im Spiel ist und wer als verfassungsfeindlicher Schwerverbrecher sich auf die Meinungsfreiheit beruft, wird als ausländischer Hassprediger aus dem Land gekickt. Wer meint, mit Rechtsbruch könne er sich selbst zu seinem Recht verhelfen, verwirkt genau damit dieses Recht.
All diese Unterschiede machen die Leute im Ausland nicht zu Unmenschen, sondern zu weniger große Idioten.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.03.2021 12:09).