LesenderArbeiter schrieb am 03.03.2021 13:53:
Ich würde durchaus mitgehen, dass sogenannte "Geflüchtete" und andere Migranten hinsichtlich ihres Vorlebens ebenfalls nach den deutschen Maßstäben beurteilt werden.
Diese Leute suchen sich ihr Zielland sehr gezielt aus und versuchen, ihr bisheriges Schicksal in Deutschland zu monetarisien, damit ist es nur fair, sie auch daran zu messen - so wie zu ihren Gunsten auch zu ihren Lasten.
Über Ausländer im Ausland zu urteilen, ginge mir aber zu weit.
Das war bei Nazikram schon immer möglich.
Passt einem US-Bürger der Rechte Nachbar nicht, macht der Fotos von ihm auf Nazidemos mit der Hakenkreuzflagge und Naziuniform, oder wie er eine riesige Naziflagge an seine Scheune hängt (das gab es schon), dazu noch seinen Namen und Adresse und Foto, und hier kann Anklage gegen den erhoben werden.
Wenn der dann mal in Deutschland zwischenlandet, wird der festgenommen.
Oder Deutschland will unbedingt einen US-Bürger als Betreiber einer neuen auch in Deutschland beliebten Naziwebseite...
Wenn es wirklich dazu käme, hoffe Ich dass die USA auch für einen kleinen Bürger der z.B. in Frankfurt zwischenlandete und festgehalten wird, schwere wirtschaftliche Sanktionen einleitet etc.. Und wenn das nichts bringt, Drohung mit der militärischen Befreinung. Und wenn das nicht wirkt, es auch wirklich tun.
Wenn ein Wärter meint den Helden zu spielen, Kopfschuss.
Und wenn die Bundeswehr esd wagen würde Kampfjets bzw. Hubschrauber aufsteigen zu lassen, wenn nötig abschießen.
Die Person die den US-Bürger gemeldet hat hat damit theoretisch eine Straftat nach StGB 241a begangen, "Politische Verdächtigung".
Es macht keinen Unterschied ob jemand einen Türken per App der türkischen Polizei oder einem der 8000 MIT-Spitzel in Deutschland meldet, oder man jemand wegen Nazikram an die Deutsche Polizei, BND, VS etc. meldet.
Zumindest in den USA sollte ein US-Bürger der dessen Daten an die Deutsche Justiz gab dafür vor Gericht landen.
Und wenn es ein Deutscher war, und der der US-Justiz bekannt würde (ich würde dessen Personalien in die USA schicken), hat der Lebenslänglich USA-Verbot.
Wenn möglich verbietet man auch US-Unternehmen mit ihm zu arbeiten.
Also auch Netflix, Amazon, Ebay, Facebook etc..
inkl. der Drohung dass wer mit ihm seinen Netflix-Account etc. teilt, auch lebenslanges US-Verbot bekommen kann...
Was diese Sanktionen angeht, die sollten die USA generell auch gegen alle Deutschen Staatsanwälte und Richter verhängen, die in einem Rechtsbereich tätig sind, wo Menschenrechtsverstöße wie StGB 90, 90a, 90b, 166, 173, 185-189, 192... behandelt werden. Im Grunde auch 86a und 130.
Die USA hätten jedes Recht dazu, auch moralisch.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.03.2021 04:51).