paretooptimum schrieb am 03.03.2021 15:00:
Ja, es ist Äpfel mit Birnen verglichen, aber der Supreme Court spricht dem Staate Texas die Klagebefugnis bezüglich Wahlunregelmäßigkeiten in anderen Bundesstaaten ab, ( obwohl jeder Texaner vom Wahlergebnis unmittelbar betroffen ist),
aber deutsche Gerichte halten sich für zuständig, Recht in Fällen zu sprechen, in denen weder Täter,Opfer, Tatort noch Ermittlungsbehörden etwas mit Deutschland zu tun haben.
Gleichzeitig weigern sie sich im Inland "Recht zu sprechen". Es könnte ja dem derzeitgen Regime mißfallen.