Schily schrieb am 04.03.2021 01:24:
Würde China daher so handeln, könnte es passieren, daß dann die Richter bei einem Urlaub in DE verhaftet und wegen Freiheitsberaubung verurteilt würden. Dann übrigens nicht nach Weltrecht, sondern wegen eines Vergehens gegen einen deutschen Staatsbürger nach normalem deutschen Recht.
die deutschen richter sollten danach aber auch nicht china fahren, da könnte denen das gleiche drohen und das sicher rechtlich einwandfrei nach chinesischen recht.