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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

StGB 86a und 130 gelten WELTWEIT. Auch für US-Bürger in den USA in Englisch.

Wenn in den USA ein US-Bürger auf einer Demo in Naziuniform mit Hakenkreuzarmbinde und die Naziflagge schwenkend laut "grüßend" vor dem Kapitol aufläuift ist das dort legal.
Aber der kann dennoch vor einen Deutschen Gericht angeklagt werden. Dann wird Deutschland die Auslieferung bentragen.
So geschenen. Aber bei einem Belgier. Und der hat wohl nur auf der Demo den Arm gehoben, und einem Toten Gesundheit gewünscht.
Deutschland hatte dwesegen einen EU-Haftbefehl ausgestellt. Belgien hat ihn nicht ausgeführt.
Obwohl sie das ohne Fragen zu stellen müssten. Deutschland würde es nachweislich tun.

Wenn es wirklich dazu käme, hoffe Ich dass die USA auch für einen kleinen Bürger der z.B. in Frankfurt zwischenlandete und festgehalten wird, schwere wirtschaftliche Sanktionen einleitet etc.. Und wenn das nichts bringt, Drohung mit der militärischen Befreinung. Und wenn das nicht wirkt, es auch wirklich tun.
Wenn ein Wärter meint den Helden zu spielen, Kopfschuss.
Und wenn die Bundeswehr esd wagen würde Kampfjets bzw. Hubschrauber aufsteigen zu lassen, wenn nötig abschießen.

Die Person die den US-Bürger gemeldet hat hat damit theoretisch eine Straftat nach StGB 241a begangen, "Politische Verdächtigung".
Es macht keinen Unterschied ob jemand einen Türken per App der türkischen Polizei oder einem der 8000 MIT-Spitzel in Deutschland meldet, oder man jemand wegen Nazikram an die Deutsche Polizei, BND, VS etc. meldet.

Zumindest in den USA sollte ein US-Bürger der dessen Daten an die Deutsche Justiz gab dafür vor Gericht landen.
Und wenn es ein Deutscher war, und der der US-Justiz bekannt würde (ich würde dessen Personalien in die USA schicken), hat der Lebenslänglich USA-Verbot.
Wenn möglich verbietet man auch US-Unternehmen mit ihm zu arbeiten.
Also auch Netflix, Amazon, Ebay, Facebook etc..
inkl. der Drohung dass wer mit ihm seinen Netflix-Account etc. teilt, auch lebenslanges US-Verbot bekommen kann...

Was diese Sanktionen angeht, die sollten die USA generell auch gegen alle Deutschen Staatsanwälte und Richter verhängen, die in einem Rechtsbereich tätig sind, wo Menschenrechtsverstöße wie StGB 90, 90a, 90b, 166, 173, 185-189, 192... behandelt werden. Im Grunde auch 86a und 130.
Die USA hätten jedes Recht dazu, auch moralisch.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.03.2021 04:33).

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