Der Autor streift den zentralen Punkt des Weltrechtsprinzips leider nur sehr kurz.
Wikipedia:
Nach dem Weltrechtsprinzip (auch Universalitätsprinzip) oder Weltrechtsgrundsatz ist das nationale Strafrecht auch auf Sachverhalte anwendbar, die keinen spezifischen Bezug zum Inland haben, bei denen also weder der Tatort im Inland liegt (sog. Territorialitätsprinzip) noch der Täter oder das Opfer die Staatsangehörigkeit des betroffenen Staates besitzen (sog. Personalitätsprinzip). Erforderlich ist hierfür aber, dass sich die Straftat gegen international geschützte Rechtsgüter richtet. Dies gilt insbesondere für solche Delikte, die unmittelbar nach dem Völkerrecht strafbar sind.
Warum sollte sich ausgerechnet Deutschland nicht nach diesem Prinzip richten? Wollen wir ein Eldorado für Täter werden, die Verbrechen gegen das Völkerrecht begangen haben?
Sicher wäre es immer zu bevorzugen, wenn Täter dort vor Gericht gestellt werden, wo die Taten begangen wurden. Aber wenn dies auf absehbare Zeit nicht passieren wird, etwa wei die Taten im Namen einer Regierung begangen wurden, die weiterhin die Macht hat, dann ist ein Strafverfahren in einem anderen Land allemal besser als gar kein Strafverfahren.