M.O.I Abt. Wiederbeschaffung schrieb am 23.08.2023 10:15:
Netzweltler schrieb am 23.08.2023 10:01:
M.O.I Abt. Wiederbeschaffung schrieb am 23.08.2023 09:57:
Ja, nee, kann nicht sein. Denn die Kosten sind ja bereits bei den einfachen Behandlungen "eingepreist", dafür muss man sich nicht auf Behandlungen konzentrieren, "die den höchsten Gewinn bringen".
Resp. dass "Finanzierung von Kosten" schon was anderes als "Gewinn" ist.
Die Fallpauschalen berücksichtigen keine Infrastrukturkosten.
Weißt Du oder glaubst Du?
"Seit dem Jahr 2017 greift die Sachkostenkorrektur direkt in die Systematik des aG-DRG Systems ein und dient der Ausbalancierung eines, laut Gesetzgeber vorhandenen, Ungleichgewichts in den Kostenbereichen Personal-, Sach- und Infrastrukturkosten. "
(Sachkostenkorrektur DRG, InEK 2023)
Ja, seit 2017. Vorher nicht.
Und selbst das reicht nicht, weil das vor allem die Preissteigerungen der letzten Zeit nicht ausgleicht.