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  • Venceremos Allende

283 Beiträge seit 05.10.2017

Das Verhältnis der Kommunisten zum Grundgesetz

Fasste 1949 der KPD-Abgeordnete Max Reimann zur Verkündigung des Grundgesetzes zusammen: „Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“

Heute, 30 Jahre nach Ende des Sozialismus ist diese Situation da. Wir sollten immer wieder auf das Friedensgebot in UN-Charta und GG verweisen.
Mitunter findet sich sogar in den Landesverfassungen dazu Dienliches, hier ein Auszug aus der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns:
Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit)
(1) Alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können.
(2) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu stören und insbesondere darauf ge- richtet sind, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.

Was ist es angesichts 18a (1) Anderes als ein Bruch der Landesverfassung, wenn, wie kürzlich geschehen, da Panzer über den Rostocker Hafen verladen und verschickt werden? Schaffung von Bedingungen unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können? Wohl kaum.

Bei aller Juristerei muss aber im Mittelpunkt stehen, dass die arbeitenden Menschen, die Arbeiterklasse kein Interesse an den Kriegen der Imperialisten haben kann, dass, im Gegenteil, diese Kriege sein Unheil bedeuten, sei es durch direktes in-den-Fleischwolf-geschickt-werden oder die „notwendigen Einsparungen“ zwecks der Rüstungsproduktion zulasten ziviler Produktion.

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