Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz und so weiter...
Scherzartikel
Wie häufig wird man doch zu faden, spontanen Parties eingeladen,
wo Menschen, die wir geistreich wähnen, sich träge durch den Abend gähnen.
Um bei den Intellektuellen
die Stimmung etwas aufzuhellen,
ist in Ermangelung von Themen
das Grundgesetz zur Hand zu nehmen
und den vernunftbegabten Wesen
aus der Verfassung vorzulesen.
Man gebe, den Humor zu testen,
zunächst Artikel 1 zum besten.
Schon läßt sich bei den Partysanen
ein Mindestmaß an Frohsinn ahnen:
Der erste Lacher geht zu Lasten
der Würde, die nicht anzutasten.
Und macht man unbeirrt und heiter
sogleich mit den Artikeln weiter,
die unsre Bürgerrechte sichern,
hört man die Meute fröhlich kichern.
Wer Mut hat, darf sich nicht genieren,
Artikel 16 zu zitieren.
Man kann, sofern er noch vorhanden,
auch damit manchen Lacher landen.
Was längst an Gültigkeit verloren,
klingt wie Gespött in unsren Ohren
und gibt als Hohn auf unsre Herzen
nur guten Grund zu dummen Scherzen.
Doch eines gilt in jedem Falle:
In diesem Staat sind wirklich alle,
die sich aufs Grundgesetz berufen,
als Humoristen einzustufen.
Ingun Spiecker-Verscharen
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