"
In der IT-Szene und unter anderen Juristen hatte Gravenreuth
vehemente Kritiker, die sich mit ihm zum Teil erbitterte
Streitgespräche in den verschiedensten Diskussionsforen lieferten. In
einem der bekanntesten deutschen Foren, dem Heise-Forum, wurde ihm
„virtuelles Hausverbot“ erteilt, und er durfte nach Unterzeichnung
einer entsprechenden Unterlassungserklärung dort keine Beiträge mehr
verfassen.[16][17] Die Widerklage in diesem Prozess, in der es um die
Verlinkung privaten Bildmaterials ging, verlor Heise vor dem
Oberlandesgericht München
...
Wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde Günter Freiherr von
Gravenreuth im Jahr 2000 in München zu einer Geldstrafe
verurteilt.[20]
Gravenreuth wurde am 16. April 2008 vom Landgericht München (nach
einer Absprache) rechtskräftig zu einer Haftstrafe von elf Monaten
verurteilt, die sich aus den Bewährungsstrafen zweier
erstinstanzlicher Urteile wegen Untreue von sechs (ursprünglich neun)
Monaten und sieben Monaten zusammensetzte. Die erstinstanzlichen
Urteile befanden, dass Gravenreuth im Jahr 2002 Mandantengelder
rechtswidrig einbehalten und dem eigenen Vermögen einverleibt
habe.[20][21][22] Die Verkürzung einer der Vorstrafen um drei Monate
und die damit unter zwölf Monaten liegende Gesamtstrafe waren
hinsichtlich der weiteren Berufsausübung für Gravenreuth von
Interesse, da ihn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von
mindestens einem Jahr als unwürdig im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO[23]
hätte erscheinen lassen, so dass die Zulassung als Rechtsanwalt nach
§ 14 Abs. 1 BRAO[24] zu widerrufen gewesen wäre.
Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten
Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung
verurteilt.[25] Das Urteil erfolgte, nachdem er den
Internet-Domainnamen der taz hatte pfänden lassen und versucht hatte,
diesen zu versteigern, wobei er angab, er habe nach einer
einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht
erhalten. "
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth
Man kann Ihn auch als Abmahntroll bezeichnen.
In der IT-Szene und unter anderen Juristen hatte Gravenreuth
vehemente Kritiker, die sich mit ihm zum Teil erbitterte
Streitgespräche in den verschiedensten Diskussionsforen lieferten. In
einem der bekanntesten deutschen Foren, dem Heise-Forum, wurde ihm
„virtuelles Hausverbot“ erteilt, und er durfte nach Unterzeichnung
einer entsprechenden Unterlassungserklärung dort keine Beiträge mehr
verfassen.[16][17] Die Widerklage in diesem Prozess, in der es um die
Verlinkung privaten Bildmaterials ging, verlor Heise vor dem
Oberlandesgericht München
...
Wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde Günter Freiherr von
Gravenreuth im Jahr 2000 in München zu einer Geldstrafe
verurteilt.[20]
Gravenreuth wurde am 16. April 2008 vom Landgericht München (nach
einer Absprache) rechtskräftig zu einer Haftstrafe von elf Monaten
verurteilt, die sich aus den Bewährungsstrafen zweier
erstinstanzlicher Urteile wegen Untreue von sechs (ursprünglich neun)
Monaten und sieben Monaten zusammensetzte. Die erstinstanzlichen
Urteile befanden, dass Gravenreuth im Jahr 2002 Mandantengelder
rechtswidrig einbehalten und dem eigenen Vermögen einverleibt
habe.[20][21][22] Die Verkürzung einer der Vorstrafen um drei Monate
und die damit unter zwölf Monaten liegende Gesamtstrafe waren
hinsichtlich der weiteren Berufsausübung für Gravenreuth von
Interesse, da ihn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von
mindestens einem Jahr als unwürdig im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO[23]
hätte erscheinen lassen, so dass die Zulassung als Rechtsanwalt nach
§ 14 Abs. 1 BRAO[24] zu widerrufen gewesen wäre.
Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten
Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung
verurteilt.[25] Das Urteil erfolgte, nachdem er den
Internet-Domainnamen der taz hatte pfänden lassen und versucht hatte,
diesen zu versteigern, wobei er angab, er habe nach einer
einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht
erhalten. "
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth
Man kann Ihn auch als Abmahntroll bezeichnen.