Die Weltkriegsgefahr ist ja nun genau das, was ich zentral
angesprochen habe. Und den kalten Krieg habe ich als jemand, der ein
halbes Jahrhundert auf dem Buckel hat, ziemlich gut in Erinnerung:
Ein guter Teil meiner Freunde wohnt an der Mosel & ist mit der
akkustischen Alltagsbelastung der Geräuschkulissse amerikanischer
Tiefflieger aufgewachsen. Ich habe seit meinem 16. Lebensjahr im
Bonner Hofgarten gegen militärische Eskalationsdynamik demonstriert -
wie Hundertausende übrigens.
Allerdings scheinen Sie nur eine Seite der Madaille zu sehen -- oder
wir haben unterschiedliche Auffassungen von "Besonnenheit". Als
examinierte Anglistin habe ich einen Großteil der geopolitischen
Veröffentlichungen von maßgeblichen Thinktanks der republikanischen
wie der demokratischen US-Falken ebenso aufmerksam gelesen wie ihre
sachkundigen inneramerikanischen Kritiker. Dass das, was dort als
geopolitisches Ziel ausgewiesen wird, für Europa brandgefährlich ist,
ist unverkennbar für jeden, der bis drei zählen kann. Zu Zeiten von
Regenten wie Brandt, Schmidt oder Kohl, die ich mitnichten zu ihren
Regierungszeiten gänzlich rosig gesehen habe, waren Unterschiede von
US- und europäischen Interessen auch noch kein Tabuthema & es wurde
politisch noch um Bündnislogik gefochten.
Warum sich heute alle partout ein Auge zukleben möchten & die
offenkundigen Unterschiede tabuisieren, ist mir schlicht
unverständlich. Wenn es um das Überleben dieses Kontinents geht,
sollte man mit beiden Augen scharf hinschauen, meinen Sie nicht? Dann
aber sieht man, dass Russland hier nicht nur nicht der einzige
geopolitische Vabanque-Spieler ist, sondern noch nicht einmal der
wahnwitzigste. Deshalb hat unsere Bundesregierung, sofern sie ihren
Amtseid und die grundgesetzliche Verpflichtung nach Artikel 26 (1)
ernstnimmt, die Verpflichtung, allen Hasardeuren kontra zu bieten.
Sie macht's aber nur in eine Richtung. Deshalb schafft sie es auch
nicht, irgendeinen ihrer Vermittlungsansätze konsequent zu Ende zu
führen. Und das müsste sie!!! Unseretwegen!!!
Im anderen Fall haben wir nach Artikel 20 (4) GG ein Recht (& unseren
Kindern gegenüber die Pflicht) zum Widerstand.
angesprochen habe. Und den kalten Krieg habe ich als jemand, der ein
halbes Jahrhundert auf dem Buckel hat, ziemlich gut in Erinnerung:
Ein guter Teil meiner Freunde wohnt an der Mosel & ist mit der
akkustischen Alltagsbelastung der Geräuschkulissse amerikanischer
Tiefflieger aufgewachsen. Ich habe seit meinem 16. Lebensjahr im
Bonner Hofgarten gegen militärische Eskalationsdynamik demonstriert -
wie Hundertausende übrigens.
Allerdings scheinen Sie nur eine Seite der Madaille zu sehen -- oder
wir haben unterschiedliche Auffassungen von "Besonnenheit". Als
examinierte Anglistin habe ich einen Großteil der geopolitischen
Veröffentlichungen von maßgeblichen Thinktanks der republikanischen
wie der demokratischen US-Falken ebenso aufmerksam gelesen wie ihre
sachkundigen inneramerikanischen Kritiker. Dass das, was dort als
geopolitisches Ziel ausgewiesen wird, für Europa brandgefährlich ist,
ist unverkennbar für jeden, der bis drei zählen kann. Zu Zeiten von
Regenten wie Brandt, Schmidt oder Kohl, die ich mitnichten zu ihren
Regierungszeiten gänzlich rosig gesehen habe, waren Unterschiede von
US- und europäischen Interessen auch noch kein Tabuthema & es wurde
politisch noch um Bündnislogik gefochten.
Warum sich heute alle partout ein Auge zukleben möchten & die
offenkundigen Unterschiede tabuisieren, ist mir schlicht
unverständlich. Wenn es um das Überleben dieses Kontinents geht,
sollte man mit beiden Augen scharf hinschauen, meinen Sie nicht? Dann
aber sieht man, dass Russland hier nicht nur nicht der einzige
geopolitische Vabanque-Spieler ist, sondern noch nicht einmal der
wahnwitzigste. Deshalb hat unsere Bundesregierung, sofern sie ihren
Amtseid und die grundgesetzliche Verpflichtung nach Artikel 26 (1)
ernstnimmt, die Verpflichtung, allen Hasardeuren kontra zu bieten.
Sie macht's aber nur in eine Richtung. Deshalb schafft sie es auch
nicht, irgendeinen ihrer Vermittlungsansätze konsequent zu Ende zu
führen. Und das müsste sie!!! Unseretwegen!!!
Im anderen Fall haben wir nach Artikel 20 (4) GG ein Recht (& unseren
Kindern gegenüber die Pflicht) zum Widerstand.