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  • Ralf_S1

mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.2007

Re: Rechtsstaat ist kein Begriff mit besonders scharfer Definition.

jfmprof schrieb am 04.10.2022 09:07:

Beispielsweise benutzt der bekannte griechische Philosoph Panajotis Kondylis, der bevorzugt auf Deutsch publiziert hat, den Begriff meist mit Anführungszeichen, so durchgehend in seinem Kommentar zur "Politischen Theologie" Carl Schmitts (https://www.jstor.org/stable/43642685#metadata_info_tab_contents).

Außerhalb des deutschen Sprachraumes spielt der Begriff anscheinend auch keine besonders wichtige Rolle. Das eine deutsche Spezialität.

Was Sie dann zur Besetzung der höchsten Gerichte schreiben:

... Kein Vertreter einer Partei oder eines Parlaments sollte abstimmen können, wer in die höchsten Gerichte gewählt wird.

"Die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat." Die gleichen Personen, die über die Gesetze abstimmen, bestimmen die Richter des Obersten Gerichts. ...

bezeichnet im Grunde nur den allgemein üblichen modus operandi für die Besetzung dieser Gerichte, bespielsweise auch in den USA. Man hat hier einfach das schon von De Maistre konstatierte Problem, daß es nichts hilft, über den obersten Machthaber noch eine Art Kontrolleur einzusetzen. Weil dann dieser Kontrolleur der eigentliche Obermachthaber wäre. Den SCOTUS basisdemokratisch zu besetzen, würde diesen nur zu dem eigentlichen Parlament machen. Das ist mit dem BVG nicht anders.

Es geht nicht darum, über den Machthaber noch jemanden darüber zu setzen, sondern daneben. Diese unabhängige Gewalt, soll gerade darüber entscheiden, ob einerseits erlassene Gesetze und andererseits ergangene Urteile nicht gegen geltende Verfassung verstoßen. Diese Kontrollfunktion wird durch die gängigen Verfahren ausgehöhlt wenn nicht sogar "ad absurdem" geführt werden.

Ganz deutlich wurde das Problem in dem Roman "Die Akte" von John Grisham dargestellt und in der Auswahl der Richter des obersten Bundesgerichtes der USA demonstriert. Ein amtierender Präsident wählt die Kandidaten aus und diese Kandidaten werden vom Senat bestätigt. Wählt der Präsident jemals Kandidaten aus, die seiner Rechtsauffassung widersprechen? Anstelle des Präsidenten kann man auch die Vertreter einer Partei oder eines Parlamentes sehen.

Gerade das Auswahlverfahren und die sich daraus ergebenden Entscheidungen der obersten Gerichte stärken in der Bevölkerung das Gefühl, dass der Rechtsstaat nicht mehr existiert und somit eine Demokratieverdrossenheit.

Aus meiner Sicht sollte in allen Wahlen eine indirekte Wahl stattfinden. Die zukünftigen Mitglieder eines Gremiums oder Träger einer zukünftigen Funktion werden entsprechend den Eignungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einen entsprechenden Pool bestimmt und aus diesem Pool heraus erfolgt die Auswahl. Je höher die Zahl der Kandidaten in diesem Pool und je geheimer der "Poolinhalt" ist, desto besser die mögliche Auswahl. Wahlkämpfe sollten gerade in der Auswahl der Richter in der Justiz verhindert werden.

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