Als Ergänzung bliebe noch zu erwähnen, dass die Bundesrepublik sich sehr weit weg von einer wie auch immer gearteten Rechtsstaatlichkeit bewegt, da der Bundesstaatsanwalt seitens des Bundesjustizministeriums weisungsgebunden ist (siehe Gerichtsverfassungsgesetz GVG §§ 146 bis148), was einer unabhängigen Justiz zuwider läuft.