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  • Adminströse

295 Beiträge seit 18.08.2022

Das sah auch der europäische Gerichtshof so ....

Ralf_S1 schrieb am 03.10.2022 22:28:

.... Das birgt die überaus sehr hohe realistische Gefahr, dass systemrelevante Gerichtsentscheidungen im Interesse des Gesetzgebers, der Parteien, der Parteispender gefällt werden. Gewaltenteilung sieht meiner Meinung nach anders aus.

... als sie entschieden, dass Deutschland keine europäische Haftbefehle ausstellen darf.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/18/c-508-18.php

Interessant ist auch eine Seite im Netz, die sich mit der Gewaltenteilung auseinandersetzt. Sie ist von einem Richter im Ruhestand. Auf eine Link verzichte ich, da ich in einem anderen Leben dafür gesperrt wurde. Lässt sich aber finden, wenn man weiß, dass die Endung .de ist ;)

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