Beispielsweise benutzt der bekannte griechische Philosoph Panajotis Kondylis, der bevorzugt auf Deutsch publiziert hat, den Begriff meist mit Anführungszeichen, so durchgehend in seinem Kommentar zur "Politischen Theologie" Carl Schmitts (https://www.jstor.org/stable/43642685#metadata_info_tab_contents).
Außerhalb des deutschen Sprachraumes spielt der Begriff anscheinend auch keine besonders wichtige Rolle. Das eine deutsche Spezialität.
Was Sie dann zur Besetzung der höchsten Gerichte schreiben:
... Kein Vertreter einer Partei oder eines Parlaments sollte abstimmen können, wer in die höchsten Gerichte gewählt wird.
"Die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat." Die gleichen Personen, die über die Gesetze abstimmen, bestimmen die Richter des Obersten Gerichts. ...
bezeichnet im Grunde nur den allgemein üblichen modus operandi für die Besetzung dieser Gerichte, bespielsweise auch in den USA. Man hat hier einfach das schon von De Maistre konstatierte Problem, daß es nichts hilft, über den obersten Machthaber noch eine Art Kontrolleur einzusetzen. Weil dann dieser Kontrolleur der eigentliche Obermachthaber wäre. Den SCOTUS basisdemokratisch zu besetzen, würde diesen nur zu dem eigentlichen Parlament machen. Das ist mit dem BVG nicht anders.