Ein Rechtsstaat zeichnet sich Gewaltenteilung aus
Wenn Großspender über Parteien, und Parteien über Parlamente die Justiz mehr oder weniger kontrollierten können, dann läuft etwas schief. Kein Justizminister sollte einer Staatsanwaltschaft gegenüber weisungsbefugt sein, ob ein Verfahren begonnen oder beendet wird. Kein Vertreter einer Partei oder eines Parlaments sollte abstimmen können, wer in die höchsten Gerichte gewählt wird.
"Die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat." Die gleichen Personen, die über die Gesetze abstimmen, bestimmen die Richter des Obersten Gerichts. Das birgt die überaus sehr hohe realistische Gefahr, dass systemrelevante Gerichtsentscheidungen im Interesse des Gesetzgebers, der Parteien, der Parteispender gefällt werden. Gewaltenteilung sieht meiner Meinung nach anders aus.