es gibt nichts was es nicht gibt. und nichtmal das.
doge schrieb am 11. Dezember 2010 20:30
> In einem Rechtsstaat sollen nicht Personen, sondern soll das Recht
> herrschen, das heißt ein System allgemeiner Normen, das alle – auch
> Regierung und
> Verwaltung – bindet. Die Organisation der Rechtsverwirklichung muss
> dem Prinzip
> der Gewaltenteilung folgen.
es sind nicht die obrigen selbst die sich vom recht entbinden sondern
die, die es zulassen.
das es anders geht wissen wir ebenso, wie wir es aus faulheit und
gewohnter ängstlichkeit, selbst dafür einstehen zu sollen, leugnen.
doge schrieb am 11. Dezember 2010 20:30
> In einem Rechtsstaat sollen nicht Personen, sondern soll das Recht
> herrschen, das heißt ein System allgemeiner Normen, das alle – auch
> Regierung und
> Verwaltung – bindet. Die Organisation der Rechtsverwirklichung muss
> dem Prinzip
> der Gewaltenteilung folgen.
es sind nicht die obrigen selbst die sich vom recht entbinden sondern
die, die es zulassen.
das es anders geht wissen wir ebenso, wie wir es aus faulheit und
gewohnter ängstlichkeit, selbst dafür einstehen zu sollen, leugnen.