Ansicht umschalten
Avatar von jc1
  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Na klar doch.

Hätte genausogut schreiben können, daß das Büro der D.W. in Moskau kein "иностранный агент"-Label aufwies oder so. Oder daß Lawrov sich von Schröder dessen Prachtexemplar des SGB II (vom deutschen Niedriglohnarbeitgeber-Kartell gesponserte Goldschnitt-Ausgabe) zum Nachlesen typisch deutscher Strafmaßnahmen auslieh. Und daß es sich um Symbolpolitik "Den Sack schlagen und den Esel meinen" handelte. Jedenfalls war das deutschregierungsseitige RT-Verdikt eine Steilvorlage, da hätte sich die russische Seite jede Begründung schenken können. Immerhin haben sie eine legalistische Apotheose ersonnen. Genauso legalistisch wie die "Überprüfung der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt"-Einrede der "Arbeitslosenmeldebehörden". Haben keine Jobs, lügen einem aber solchen Unsinn ins Gesicht, statt zu sagen, daß das christlich-asoziale Menschenbild es gebietet, der Versuchung zur Schwarzarbeit durch möglichst kurzfristige "Einberufungen" Einhalt zu gebieten. Wer ist jetzt der größere Heuchler?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten