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Avatar von _42_
  • _42_

873 Beiträge seit 18.08.2000

Altsprech: Falsche Angaben bei der Einreise können deren Verweigerung zur Fol...

...ge haben.

Klar, nicht so click-bait-ig.
Die Horrorgeschichten über unverhältnismäßige Haftbedingungen könnten sich auch in Deutschland zutragen - nur eben nicht für die meisten Bio-Deutschen, die Schengen gewöhnt sind.

"Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen."

Nichts davon ist nicht schon seit Jahrzehnten Gang und Gäbe, lediglich der Grad der Umsetzung ist ungewohnt für manche.

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