Bei der Wiedereinreise muss dann die Ausreise nachgewiesen werden. Zum Beispiel, indem man den Flug nennt, mit dem man ausgereist ist. Hatte ich auch: nach 4 Jahren konnte der Beamte im Computer sehen, dass meine Passagierdaten für diesen Flug im System gespeichert waren. Dann konnte ich problemlos einreisen.
Heute gibt es diese Ausreisestempel meines Wissens nicht mehr, da sich die Grenzbeamten nur noch auf den Computer verlassen.