heiner49 schrieb am 22.03.2025 19:48:
Bei der Wiedereinreise muss dann die Ausreise nachgewiesen werden. Zum Beispiel, indem man den Flug nennt, mit dem man ausgereist ist. Hatte ich auch: nach 4 Jahren konnte der Beamte im Computer sehen, dass meine Passagierdaten für diesen Flug im System gespeichert waren. Dann konnte ich problemlos einreisen.
Und wieso musst du das dann noch selbst nachweisen?
Wenn er wollte, könnte er sicher auch selbst den Flug finden. Die Suche wäre halt ein wenig rechenaufwendiger.