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  • BoomtownRat

98 Beiträge seit 24.12.2022

Bei einer Enteignung muss

nach geltendem Recht eine Entschädigung geleistet werden

Art. 14 Abs. 3 GG (Grundgesetz) sieht hierzu vor, dass die „Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“ ist.

Warum irgendwer, im Falle Berlins mit seinen finanziellen Mitteln, nervös werden sollte erschließt sich mir nicht wirklich. Am Ende kommt es zu jahrelangen Prozessen, davon profitieren mit Sicherheit nicht die Mieter. Aber gut, wenn man meint das ist die Lösung. Bitte..

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