Es wird keine "Enteignung" geben und auch keinen erzwungenen Rückkauf mit Entschädigung der Eigentümer. Der Großteil dieser Wohnungen hat dem Land Berlin gehört und wurde vom Senat verkauft. Dieser Verkauf kann nicht einfach von einer Vertragspartei einseitig rückgängig gemacht werden, weil das dem fundamentalen Prinzip von "Treu und Glauben" widersprechen würde. Kein Gericht wird dem stattgeben.
Die einzige legale Möglichkeit wäre eine Rückabwicklung des Kaufvertrages im beiderseitigen Einverständnis. Aber das läuft natürlich nur, wenn der zu zahlende Preis für den Eigentümer attraktiv ist. So billig, wie die "Enteigner"sich das vorstellen, wird das sicher nicht.