Die sollten es eigentlich ausbaden und nicht die Bevölkerung!
Wohlweislich ist rechtzeitig der §80 StGb zum 1.1.2021 ersatzlos gestrichen worden, damit die Ausbaderei nicht geschieht!
Angeblich kompensiert durch einen Paragrafen des Völkerstrafrechts. Aber wo gilt das? Wer ist berechtigt, das zu entscheiden? Wer hat die Strafbefugnis?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.05.2022 02:28).