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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Aus der Geschichte lernen. Dienst- und Werkssiedlungen!

1900, 1930 und auch 1940!!, später in der DDR, war es normal zu neuen Arbeitsplätzen gehören auch immer Wekrswohnungen und/oder gute ÖPNV-Verbidungen.

Nürnberg-Rangierbahnhof um 1900 mit vorbildicher Wohnsiedlung, Berlin Siemensstadt, Chemiewerk Hirten an der Alz mit Werksiedlung in Garching, Aluminiumhütte in Töging, beides um 1922, Wismut-SDAG in Johann Georgenstadt.

Dort wohnen war nicht Pflicht, aber für örtlich neue Arbeitsplätze wurden auch immer örtlich gleichzeitig neue Wohnungen mitgeplant und gebaut!

Keine Chance durch Wohnungsknappheit sich eine goldene Nase zu verdienen.

Es müssen ja nicht verpflichtende Werkswohnungen sein, aber eben gleichzeig mit mehr Arbeitskräftebedarf auch örtlich entsprechende Wohnungen mitplanen und -bauen.

Egal ob neues Hotel, Frittenbrater, Bundesbehörde usw., wer in einen zusätzlichen Arbeitsplatz investiert muß auch eine zusätzliche Wohnung planen, finazieren und bauen!

Was passiert, Städte unterbieten sich mit niedriger Gewerbesteuer, Firmen produzieren kostengünstig und alle Arbeitskräfte werden abgezockt zur Freude der Finanzinustrie.

Alternative: Google udn microsoft mit 5000 neuen Arbeitsplätzen in München so heisst es, bitte gerne, aber gleichzeitig baut ihr auch 5000 zuätzliche Wohnungn im Stadgebiet!

Bei Gewerbeflächenausweisung gleichzeitig Wohnbaurecht mit ausweisen, wenn dafür keine Grundstücke auch kein zusätzliches Gewerbe/Behörde/Hochschule/Hotel usw.

Inbetriebnahme neuer zusätzlicher Arbeitsplätze erst EINEN Tag nach der Wohnungsfertigstellung und Abnahme!

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