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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Wohnen ein Menschenrecht? Ist der Staat zuständig wenn

der Wohnflächenwunsch ansteigt?

Z.B. Nach einer Scheidung/Trennung werden gleich 45 bis 50m² ZUSÄTZLICH Bedarf erzeugt, allein aus der Laune des Paares heraus!

Ebenso bei Alleinerziehend, Mama mit Kind eine Wohnung, Papa eine Wohnung und defakto noch mehr durch Krippe, Tagesmutter, Kindergarten und Nachmittagsbetreung.

Das sind alles zusätzliche Wohnflächen outgesourct, teils nur 4h an 5 Tage je Woche genutzt.

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