und da weiß ich jetzt nicht, ob der Horst da jetzt das ideale Beispiel ist. Den Kernpunkt der Klage hat er nämlich verloren. Die können ihn vorläufig weiter einen Rechtsradikalen nennen. Gewonnen hat er lediglich seinen "Zitatkrieg" und ich weiß nicht, ob ich der Urteilsbegründung da so folgen kann. Wenn man dem Gericht folgt, könnte man in urheberrechtlich seichtes Fahrwasser geraten, denn die erforderlichen Zitate wären da recht umfangreich geworden.
Und verloren hat er den Punkt weil der eben durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Ein Problem mit Komfortzonen scheinen hier also nicht nur die Studenten zu haben und der Artikel suggeriert das auch an mehreren Stellen (eher wenig) unterschwellig.
"Wer eine Universität betritt", so der DVH-Präsident, "muss bereit sein, mit Vorstellungen konfrontiert zu werden, die dem persönlichen Weltbild zuwiderlaufen, und in der Lage sein, sich mit ihnen sachlich auseinanderzusetzen".
Das gilt auch für Professoren.
Was auch dieser Abschnitt hier
Warum das Phänomen bislang gegen seine Erforschung resistent war
recht deutlich zeigt. Denn das Problem hat jetzt nicht viel mit warmduschenden Studenten zu tun sondern mit Kollegen, die augenscheinlich auch nicht so ganz verstanden haben, wie das funktioniert.
Und in dem Kontext kommt es durchaus auch vor, dass da jemand wieder ausgeladen werden soll, der nicht so ganz auf Linie der lokalen Meinung ist.
Wo wäre da jetzt genau der Unterschied? Es gibt häufig keinen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.04.2017 19:41).