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  • Klabusterbär

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Re: Btw - die Drucksache 20/958

Zu Absatz 4

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Anforderungen an einen Impf-, einen Genesenen- und einen Testnachweis zu regeln.
Hinsichtlich des Impfnachweises darf die Bundesregierung in dieser Rechtsverordnung abweichend von Absatz 1 die Intervallzeiten, die nach jeder Einzelimpfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und die höchstens zwischen den Einzelimpfungen liegen dürfen (Buchstabe a), regeln.

Gleiches gilt für die Art, die Anzahl und die Kombinationen der anzuerkennenden Impfstoffe.

Das heisst, die Bundesregierung darf bestimmen, wie oft man geimpft werden muss, um "geimpft" zu sein?

Muahahahahaaaa

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.03.2022 07:53).

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