Man sollte schon wissen, wem man wirklich dient, und ob das völkerrechtlich rechtens ist.
Plünderungen sind nach der II. Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 verboten. Steuereinzug ist nach Maßgabe der Steuererhebung des besetzten Staates einzuziehen. Wird durch erhöhte Steuereinzüge der Besatzungsverwaltung etwas anderes finanziert, als das Militär und dessen Verwaltung, ist das Plünderung. Und die feindliche Verwaltung hat die Gesetze und Leistungen der Deutschen nach Maßgabe der deutschen Gesetze zu erfüllen. Also Renten und Gesundheits sowie Sozialversorgung wie im Kaiserreich ... nach Maßgabe der Abgaben des Kaiserreiches. Also darf die Einkommenssteuer max. 4% betragen, und das erst ab 1,5 Millionen Euro Jahreseinkommen.
Art. 3. Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadenersatze verpflichtet. Sie ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehörenden Personen begangen werden.
Hier kommt der Völkerrechtliche Grundsatz zum tragen, der darlegt, welche Rechte und Pflichten eine Oberherrlichkeit, die Oberherrschaft, also die Besatzungsmächte haben. Auch kommt hier zum tragen das die Besatzungsmächte für die von ihren Angestellten in ihrem Namen angerichteten Schaden wiedergutzumachen haben.
HLKO II. Abschnitt Feindseligkeiten
Art. 22. Die Kriegführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.
Art. 23. Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt:
a)
die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen,
b)
die meuchlerische Tötung oder Verwundung von Angehörigen des feindlichen Volkes oder Heeres,
c)
die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Feindes, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat,
d)
die Erklärung, dass kein Pardon gegeben wird,
e)
der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötige Leiden zu verursachen,
f)
der Missbrauch der Parlamentärflagge, der Nationalflagge oder der militärischen Abzeichen oder der Uniform des Feindes sowie der besonderen Abzeichen des Genfer Abkommens,
g)
die Zerstörung oder Wegnahme feindlichen Eigentums ausser in den Fällen, wo diese Zerstörung oder Wegnahme durch die Notwendigkeiten des Krieges dringend erheischt wird,
h)
die Aufhebung oder zeitweilige Ausserkraftsetzung der Rechte und Forderungen von Angehörigen der Gegenpartei oder die Ausschliessung ihrer Klagbarkeit.
Den Kriegführenden ist ebenfalls untersagt, Angehörige der Gegenpartei zur Teilnahme an den Kriegsunternehmungen gegen ihr Land zu zwingen; dies gilt auch für den Fall, dass sie vor Ausbruch des Krieges angeworben waren.
Die Leute die sich hier als deutsche Polizisten aufspielen sind in wirklichkeit keine. Denn wie weiter unten noch bewiesen wird, sind sie Angehörige der Feindmächte. Deshalb wäre ich als „BRD und Co. Beamter“ höchst umsichtig bemüht, keinem Deutschen auch nur irgend einen Schaden, also weder körperlich, seelisch oder finanziell zuzufügen, denn völkerrechtlich gelten hier noch die kriegsrechtlichen Übereinkommen der HLKO, die sich die Kulturstaaten in ihre Landesgesetzgebungen eingeschrieben haben.
III. Abschnitt: Militärische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete
Art. 43. Nachdem die gesetzmässige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Da dieser unsägliche Zustand nach 1918 noch nicht beendet sind, gelten hier die Landesgesetze des Deutschen Reiches, welches seit 1871 gelten, und die jeweiligen Gesetze der Bundesstaaten, Preußen, Bayern, … , Lippe.
Und da unsere Heimat ein „originäres“ Völkerrechtssubjekt ist gibt es für die feindlichen Besatzungsmächte gar keinen Grund hier irgendwelche unsinnigen Gesetze und Verpflichtungen zu erlassen, mit denen sie rechtmäßig die Besetzten zu Zahlungen zwingen können. Auch wenn es deren willigen Helfer unter ihrer Oberherrlichkeit eifrigst bewerkstelligen.
Art. 45. Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.
Tja, da zog man über Jahrzehnte Deutsche zum „Wehrdienst“ ein, und forderte ihnen mit einem Gelöbnis dann einen freiwilligen Treueid zugunsten der feindlichen Mächte ab. Gleiches gilt für alle Beamten und Angestellten der BRD und Co.
Art. 47. Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Also nichts mit deutschem Gelde in alle Welt.
Art. 55. Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutzniesser der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Niessbrauchs verwalten.
Zuwiderhandlungen gegen die HLKO von Besatzungsmächten sind Kriegsverbrechen.
Warum die BRD und Co. nur feindliche Verwaltungsgebiete sind, und deshalb kein neuer Staat entstanden ist bzw. völkerrechtlich entstehen konnte:
Weil die Bundesländer und die Zusammenschlüsse derselben keine Staaten bzw. Bundesstaaten sind. Hier wird also wieder einmal geplündert, und zugunsten der Feindmächte Deutsche in den Krieg geworfen (seit 1918).
1. Proklamation Nr. 2
Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Amerikanische Zone, Issue A, 1 June
1946 Seite 2 und 3.
2. Verordnung Nr. 46
Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Britisches Kontrollgebiet, No. 13, Seite
305 und 306.
3. Verordnung Nr. 55
Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Britisches Kontrollgebiet, No. 15, Seite
341.
4. Verordnung Nr. 70
Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Britisches Kontrollgebiet, No. 16, Seite
408.
5. Verordnung Nr. 76
Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Britisches Kontrollgebiet, No. 16 Seite
411.
6. Proklamation Nr. 3
Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Amerikanisches Kontrollgebiet, Aus-
gabe C, 1. April 1947 Seite 1.
7. Verordnung Nr. 77
Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Britisches Kontrollgebiet, No. 16, Seite
411 und 412.
8. Proklamation Nr. 4
Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Amerikanisches Kontrollgebiet, Aus-
gabe C, 1. April 1947 Seite 1 und 2.
Das sind "eure" Bundesländer, und deren völkerrechtlicher Status ... und da sich die BRD ... und deren Nachfolgeorganisationen darauf gründen, ist das alles nur feindliche Verwaltung die so tut, als wäre sie ein Staat und würde mit Volksvertretern den Willen der Deutschen umsetzen. Da habt ihr eure Rechtsgrundlage.
Diese Feindmächte bestimmen bis heute, wer in ihrem Namen hier den Kasperle spielen darf ... und wegen dieser Oberherrlichkeit, tragen sie die Verantwortung für alle Schäden und Plünderungen und Morde. Spätestens jetzt sollte einleuchtend sein, warum "Wahlen" nichts bewirken, aber auch nicht legitimieren, denn unter feindlicher Besatzung bestimmt der Besatzer, daher nicht der Souverän, und deshalb ist Demokratie ausgeschlossen.
Sapere aude.