und genau das wurde bisher unterlassen. Es gibt Konzepte für repräsentative Untersuchungen zur Gefährlichkeit von Covid 19 und zur Wirksamkeit von Maßnahmen.
Z.B.: https://www.th-koeln.de/hochschule/konzept-fuer-eine-repraesentative-stichprobe-zur-verbreitung-von-corona_75228.php
Paragraph 5 des Bundesstatisikgesetzes erlaubt die regierungsseitige Anordnung von Sondererhebungen bundesweit. Dabei kann die hervorragende technische und organisatorische Infrastruktur der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder genutzt werden.
Alle unkritischen Maßnahmenbefürworter sollten sich fragen, warum diese real existierende Möglichkeit des Erkenntnisgewinns nicht genutzt wurde und wird. Schon die vorhandenen Zahlen der amtlichen Statistik, wie z.B. der Vergleich der prozentualen Sterblichkeit pro Altersjahrgang im Jahresvergleich der letzten Jahre, eine die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigende Methode zur Analyse von (Über)sterblichkeit in der Bevölkerung, liefert erhellende Erkenntnisse.