Frank_Drebbin schrieb am 05.10.2017 11:37:
zsched schrieb am 05.10.2017 10:13:
Es gibt kein Grundrecht auf ethnisch deutsche "Reservate".
Das grundlegende Recht des deutschen Volkes auf ein
enthnisch deutsches Staatsgebiet ergibt sich schon aus dem
Voelkerrecht.Und jetzt gehen Sie woanders trollen.
Gerne dürfen Sie mir mal die Stelle im Völkerrecht zeigen, wo das RECHT auf ethnisch volksreine Gebiete genannt ist....
Da fantasieren Sie was her. Sowas wäre eine Steilvorlage für jeden "Volk"s-Spinner. Fast alle Länder der Erde bekämen da grobe Probleme mit ihrer Struktur.
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker
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Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen.[1]
<snip end>
Zum deutschen Volk gehoeren nunmal Deutsche.
Illegale Afrikaner und Araber gehoeren nicht zum deutschen Volk.
Selbst sich hier geduldet aufhaltende legale Fluechtlinge gehoeren
nicht zum deutschen Volk.