Es gibt kein Grundrecht auf ethnisch deutsche "Reservate".
Das grundlegende Recht des deutschen Volkes auf ein
enthnisch deutsches Staatsgebiet ergibt sich schon aus dem
Voelkerrecht.
Und jetzt gehen Sie woanders trollen.
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Das grundlegende Recht des deutschen Volkes auf ein
enthnisch deutsches Staatsgebiet ergibt sich schon aus dem
Voelkerrecht.
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