Beim Thema "Bedürftigkeit" im Bürgergeld wird praktisch garnicht hingeschaut.
Leute, denen ein Luxusfahrzeug mit einem Neupreis im 6stelligen Bereich zur Verfügung steht sind nicht bedürftig im Sinne des SGBII. Bei anderen Antragstellern ist das völlig selbstverständlich, das derartige Vermögenswerte zunächst verwertet werden müssen, bevor Bürgergeld ausgezahlt werden kann.
Da kann man den Zorn anderer Sozialstransferempfänger wie Armutsrentner schon nachvollziehen, wenn sie sehen, das da Leute aus dem Ausland kommen und mit dem Luxusauto zu Jobcenter fahren um sich Bürgergeld abzuholen.
Insofern sollten auch ukr. Flüchtlinge zunächst auf eigene Mittel (Luxusfahrzeuge, das neueste iphone ect.) verwiesen werden, sowie auf die Möglichkeit der wenn auch schlecht bezahlten Erwerbsarbeit, bevor Sozialleistungen ausgereicht werden. Bei allen anderen wird es doch auch so gemacht...
Solche mittlerweile vielfach zu beobachtenden Ungerechtigkeiten sind der Akzeptanz von ukr. Flüchtlingen nicht zuträglich.